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Aktuelle Ausbildungsförderungsprogramme
Ausbildungsförderung in Deutschland
Letzte Aktualisierung: 13.01.2022Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Auszug uns bekannter Weiterbildungsförderungen in Deutschland aufzeigen. Diese haben nicht den Anspruch vollständig zu sein und können sich je nach Bundesland sehr stark unterscheiden. Sollten Sie weitere, auch regional begrenzte, Ausbildungsförderungen kennen, nehmen wir diese sehr gerne in dieser Liste mit auf.
Zudem beraten wir Sie gerne über für Sie passende Ausbildungsförderungen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Wölfel unter der Telefonnummer 09526 95 000 60.
Bundesweite gültige Ausbildungsförderungen
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Der Bildungsgutschein | ![]() |
Wenn die Bundesagentur für Arbeit feststellt, dass eine Weiterbildung notwendig ist, können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Der Gutschein ist eine Zusage dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung übernimmt. Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder drei Jahre beruflich tätig waren. Gefördert werden können Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt. Einen Bildungsgutschein können Sie bei der für Sie zuständigen Vertretung der Bundesagentur für Arbeit nach einem Beratungsgespräch erhalten. | ||
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Aufstiegs-BAföG | ![]() |
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
Weitere Informationen unter: https://www.aufstiegs-bafoeg.de |
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Weitere individuelle Ausbildungsförderungen der Länder
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Baden-Württemberg | ![]() |
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In Baden-Württemberg ist uns aktuell keine individuelle Landesausbildungsförderung für einzelne Teilnehmer bekannt. |
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Bayern | ![]() |
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In Bayern gab es den Bayerischen Bildungsscheck. Der wurde aber zum 01.08.2022 eingestellt. Eine neue bayerische Ausbildungsförderung für einzelne Teilnehmer ist uns aktuell leider nicht bekannt. |
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Berlin | ![]() |
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In Berlin ist uns aktuell keine individuelle Landesausbildungsförderung für einzelne Teilnehmer bekannt. | ||||||||||||
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Brandenburg | ![]() |
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In Brandenburg gibt es die Möglichkeit Weiterbildungen fördern zulassen. Weitere Informationen zu den verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten können Sie unter http://www.wdb-berlin.de einsehen. Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg: Weiterbildung in Unternehmen. Weitere Informationen zu dieser Förderung können Sie hier einsehen. |
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Bremen | ![]() |
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Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird vergeben im Rahmen des Landesprogramms "Weiter mit Bildung und Beratung" und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Mit dem Programm sollen verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden:
Mehr unter https://www.labew-bremen.de |
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Hamburg | ![]() |
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Hamburger Weiterbildungsbonus Es können Weiterbildungen und Qualifizierungen gefördert werden mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die
Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Mehr unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus |
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Hessen | ![]() |
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In Hessen ist uns aktuell keine individuelle Landesausbildungsförderung bekannt, die von Unternehmen sinnvoll genutzt werden kann. | ||||||||||||
Mecklenburg-Vorpommern | ![]() |
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Bildungsschecks für Unternehmen Was wird gefördert? Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. Wer wird gefördert? Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. In welcher Höhe wird gefördert? Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen - bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 € Welche Bildungsmaßnahmen sind förderfähig? Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss von einer Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden, die über die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verfügt. Wo können die Bildungsschecks beantragt werden? Bewilligungsbehörde ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner und die Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen auf den Internetseiten der GSA zur Verfügung. Mehr Informationen unter http://www.weiterbildung-mv.de |
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Niedersachsen | ![]() |
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Weiterbildung in Niedersachsen In Niedersachsen gibt es eine sehr gute Fördermöglichkeit.
Was wird gefördert? Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen - gilt nur für Präsenzausbildungen). Mehr unter http://www.nbank.de |
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Nordrhein-Westfalen | ![]() |
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Der Bildungsscheck Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Der Zuschuss beträgt 50% zu den Weiterbildungskosten, maximal bis zu 500,00 EUR. Weitere Informationen unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck |
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Rheinland-Pfalz | ![]() |
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QualiScheck Was wird gefördert? Welche Maßnahmen werden gefördert? Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen. Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen. Bitte beachten Sie: Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Welche Kosten werden übernommen? Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten. Mehr unter http://esf.rlp.de |
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Saarland | ![]() |
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Kompetenz durch Weiterbildung Was ist unter KdW zu verstehen? KdW ist ein durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr konzipiertes Förderprogramm, das darauf abzielt, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Saarland bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Das Ziel ist es, die Weiterbildungsaktivitäten in den Betrieben zu erhöhen und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftsbereichs zu erhalten bzw. zu erhöhen. Das Programm wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Wer kann eine Förderung durch KdW erhalten? Kleine und mittlere Unternehmen - nach der Definition der EU -, die eine Betriebsstätte im Saarland haben, erhalten nach Antragstellung bei Erfüllung der Förderkriterien einen Zuschuss auf die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die von ihren Beschäftigten besucht werden. Dieser Zuschuss kann pro Seminarbesuch bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro, betragen. Für Anträge mit einem Förderbetrag unter 100 Euro wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen kein Zuschuss gewährt. Die Fördervoraussetzungen und -kriterien können den Richtlinien zum Förderprogramm entnommen werden. Mehr unter http://www.saarland.de |
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Sachsen | ![]() |
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Weiterbildungsscheck - betrieblich Das Förderprogramm „Weiterbildungsscheck – betrieblich“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben. Dabei werden in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag. Mehr unter https://www.sab.sachsen.de |
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Sachsen-Anhalt | ![]() |
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Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB Wer wird gefördert? Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt. Was wird gefördert? Betriebliche Weiterbildungen:
Betriebliche Weiterbildungen
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Schleswig-Holstein | ![]() |
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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein Alle Beschäftigte, freiberuflich Tätigen, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende haben die Möglichkeit in Schleswig-Holstein einen Weiterbildungsbonus zu beantragen. Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zur Obergrenze von 1.500 Euro bis zu 50 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die über die Förderung von 50 % der Kosten hinausgehenden Aufwendungen zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen. Mehr unter www.ib-sh.de. Oder per Telefon unter der Hotline: 0431 9905-2222 |
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Thüringen | ![]() |
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Förderung in Thüringen: Beste Förderung: Der Weiterbildungsscheck! Was wird gefördert? Beim WBS werden pauschal bis zu 1.000,00 EUR gefördert.
Wie oft kann eine Förderung beantragt werden? Alle zwei Jahre. Was kann gefördert werden? Präsenz- als auch Online-Ausbildungen. Voraussetzungen Der WBS kann nur von privaten Personen beantragt werden, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind und ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 20.000 EUR und 40.000 EUR (Einzelveranlagung) und 40.000 EUR und 80.000 EUR (gemeinsame Veranlagung) haben. Beantragung Direkt unter: https://www.gfaw-thueringen.de Ansprechpartner zum WBS finden Sie auf der Seite des Weiterbildungsschecks. WBS Förderberatung unter Telefon: 0361 2223 – 0 Weiterbildungsrichtlinie: 2.1 Anpassungsqualifizierung (B-DKS) (ESF) Was wird gefördert? Gefördert werden Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen. Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mehr unter https://www.gfaw-thueringen.de |
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